- "Erkennbar und offen für Begegnung - Religion in der weltanschaulich vielfältigen Schule"
- "Wie viel Christentum braucht das Land?"
- Gespräch mit Vertretern des Landeselternbeirats am 11./12. Oktober 2013
- Tagung „Digitale Welten als Lernanlässe für Religionsunterricht und Schule“
- RU 21 – Herausforderungen und Chancen für den Religionsunterricht
- Gespräch mit Bildungspolitikern der FDP am 18.10.2008
Erkennbar und offen für Begegnung
- Religion in der weltanschaulich vielfältigen Schule - Fachtagung 7.-8. März 2019
Bald Mehrheit der Schüler konfessionslos
Es ist ein kontinuierlicher Prozess: Die Bedeutung der institutionell verfassten christlichen Religion in Deutschland geht zurück. Das Konzert der Stimmen auf dem Markt der Religionen wird
vielfältiger. Gleichzeitig nimmt die Zahl derer zu, die ihr Leben nicht religiös deuten. Das bildet sich auch in den baden-württembergischen Schulen ab. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes
besuchen im Schuljahr 2018/19 insgesamt 59 Prozent der Schülerinnen und Schüler den konfessionellen Religionsunterricht, 41 Prozent nicht. Was bei den Grundschuljahrgängen schon jetzt der Fall ist,
prognostiziert das Statistische Landesamt für die gesamte baden-württembergische Schülerschaft für 2025: Die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler wird nicht mehr im konfessionellen
Religionsunterricht sein.
Der Arbeitskreis der Religionslehrerverbände in Baden-Württemberg, der Landeselternbeirat Baden-Württemberg und die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart nahmen das zum Anlass, Fachleute und Interessierte für den 7./8. März zu einer Tagung „Erkennbar und offen für Begegnung – Religion in der weltanschaulich vielfältigen Schule“ ins Tagungszentrum der Akademie nach Stuttgart-Hohenheim einzuladen. Für den Arbeitskreis der Religionslehrerverbände und den Landeselternbeirat ging es um Klärungen hinsichtlich der Frage, was sie im Hinblick auf religiöse und ethische Bildung in baden-württembergischen Schulen wollen sollen.
Dr. Michael Blume, Referatsleiter im baden-württembergischen Staatsministerium, stellte zu Beginn der Tagung die Bedeutung interreligiöser und interkultureller Begegnung für das gelingende
gesellschaftliche Miteinander heraus. Die Stiftung Weltethos, eine Mitarbeiterin von Prof. Katja Boehme (Heidelberg) und Vertreterinnen der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie des
Pädagogisch-theologischen Zentrums Stuttgart-Birkach der Evangelischen Landeskirche Württemberg berichteten auf einem Markt der Möglichkeiten von guten Erfahrungen mit interreligiösem
Begegnungslernen.
Gleichzeitig betrachtete Professor Georg Gnandt (Freiburg) die Wertbezogenheit in der Lehreraus- und –fortbildung des Landes Baden-Württemberg, stellte ein Theorie-Praxis-Gefälle fest und zeigte
Verbesserungsmöglichkeiten auf. Unter der Überschrift „Gestaltlose Schatten begegnen sich nicht“ markierten Vertreter von evangelischer und katholischer Kirche in Württemberg die Grundlage der
Konfessionalität für interreligiöse Begegnung und Dialog. Nachdem sich die Altkatholische Kirche, eine Vertreterin des Islamischen Religionsunterrichts und die Israelitische Religionsgemeinschaft
Baden als weitere Veranstalter von Religionsunterricht vorgestellt hatten, arbeitete ein Podium, auf dem neben den genannten Gruppen auch Dr. Hans-Bernhard Petermann für das Fach Ethik, der
katholische Schuldekan Dr. Martin Spaeth für die christlichen Kirchen und Professor Dr. Michael-C. Hermann für das Kultusministerium vertreten waren, eine gemeinsame Haltung zum Religionsunterricht
der Zukunft heraus: Er soll erstens konfessionell sein. Zweitens soll in diesem konfessionellen Religionsunterricht jede Lehrerin und jeder Lehrer, der es möchte, ohne aufwändiges und bürokratisches
Genehmigungsverfahren bis zu einem Drittel der Unterrichtszeit seines Faches für „interreligiöses Begegnungslernen“ verwenden können.
Wie man interkulturelles Begegnungslernen in der Schule organisieren und didaktisch ausgestalten kann, darum ging es Mag. Dr. Alfred Garcia Sobreira-Majer aus Wien in seinem Hauptbeitrag zum zweiten
Veranstaltungstag. Sein Referat mündete in die Diskussion von fünf Thesen:
1. Schule muss allen SchülerInnen religiöse und ethische Bildung ermöglichen; dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler mangels eines Alternativfachs oder aus anderen Gründen diese Bildung nicht
erhält, ist nicht akzeptabel.
2. Religiöse Bildung braucht die Vermittlung durch Personen, die in dieser Religion leben, und aus Erfahrung und Reflexion über diese sprechen können („authentisches Reden über
Religion“; TeilnehmerInnen-Perspektive)
3. Religionsunterricht und Ethikunterricht müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass in Religion auch ethische Fragen, in Ethik auch religiöse Fragen behandelt werden.
4. Dialogische Phasen zwischen den verschiedenen konfessionellen Religionsunterrichten und dem Ethik-Unterricht sind notwendig, damit die Schülerinnen und Schüler des
Ethik-Unterrichts „authentische Begegnung mit Religion“ haben, damit Mehrperspektivität eingeübt und Dialogfähigkeit erlangt werden.
5. In konfessionell- oder religiös-kooperativen Unterrichtsformen ist darauf zu achten, dass Minderheiten als gleichberechtigte PartnerInnen vorkommen.
Professor Wolfgang Ilg von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg zeigte auf, dass Interreligiöses Begegnungslernen in Schulen an viel mehr Orten als im Unterricht passiert – in
Schulgottesdiensten, bei Praktika, in Arbeitsgemeinschaften und so weiter.
Stefan Meißner
Auf dem youtube-"Akademie-Kanal" finden Sie die Aufzeichnung des Podiumsgesprächs vom 7.3.19: https://www.youtube.com/watch?v=NH4MTVvq6OA
Um es vorweg zu sagen: Die von Dr. Stefan Meißner für den Arbeitskreis der Religionslehrerverbände in Baden-Württemberg und von Dr. Heinz-Hermann Peitz für die Akademie in Hohenheim ebenso aufwändig
(zwölf Referenten und Podiumsteilnehmer) wie überzeugend und klug konzipierte Tagung war ein voller Erfolg. Auffällig war das hohe Interesse von Personen aus der kirchlichen Schulverwaltung: Werner
Baur (der auch Referent war) hatte aus dem Oberkirchenrat zwei Direktoren mitgebracht; auch der Leiter des Pädagogisch-Theologischen Zentrum der Evangelischen Landeskirche Württemberg war dabei,
ebenso wie zwei Vertreter des Erzbischöflichen Ordinariats in Freiburg und Dr. Winger von der Hauptabteilung Schulen in Rottenburg. Auch sieben evangelische und katholische Schuldekan/innen nahmen an
der Tagung teil. Dass sich so mitten in den Faschingsferien (11. – 12. 2.2016) insgesamt 76 Personen nach Hohenheim aufmachten, ist schon bemerkenswert.
Den Anfang der Referenten machte Dr. Axel-Bernd Kunze, Privatdozent an der Universität Bonn und Dozent für Pädagogik und stellvertretender Schulleiter an der Evangelischen Fachschule für
Sozialpädagogik Weinstadt (und Inhaber verschiedener Lehraufträge anderswo). Zunächst machte er die Bedeutung des Letztbezugs der Verfassung („Erziehung in Ehrfurcht vor Gott“) für den
Bildungsauftrag deutlich (z. B. gegen Neutralisierung religiöser Traditionen im öffentlichen Raum: Vgl. „Lichterfest“ statt „St. Martin“ im Kindergarten); dann benannte er einige religionspolitische
Herausforderungen für den Bildungsbereich in einer pluralen Gesellschaft (z. B. fand er eine wechselseitige Verschränkung von Selbst- und Fremdwahrnehmung für die Kinder existenziell wichtig;
Folgerung: es braucht einen starken konfessionellen RU). Schließlich wies er, in kritischem Bezug auf den neuen Bildungsplan, auf den Unterschied zwischen Toleranz und Akzeptanz hin: Toleranz meine
Geltenlassen des anderen bei gleichzeitiger Ablehnung;
Akzeptanz verlange positiven Zuspruch.
Ernst Schüly vom Kultusministerium stellte in seinem ersten, sehr informativen Beitrag noch einmal dien rechtlichen Rahmen des konfessionellen RU dar und gab einiges zur Statistik bekannt. So wies er
auf die hohe Teilnahme der Schüler am RU hin (allerdings leicht rückläufig: 2013/14 71,7 %, 2014/15 70,7%). Das Prinzip der Konfessionalität bedingt ein immer zahlreicheres Angebot an
Religionsunterrichten: Es gibt jetzt außer dem evangelischen und dem katholischen einen altkatholischen, einen syrisch-orthodoxen, einen jüdischen und einen alevitischen Lehrplan; ab 2016/17 soll es
auch einen orthodoxen geben. Gelobt und mit eindrucksvollen Prozentzahlen belegt wurde das außerunterrichtliche Engagement der Religionslehrer/innen für Schülergottesdienste, Umgang mit Tod und
Trauer, Tagen der Orientierung u. ä. Interessant war auch die Aufklärung darüber, an welchen Stellen im Ethikunterricht das Thema Religion auftaucht (an nicht allzu vielen).
Nach der Kaffeepause gab’s ein Podiumsgespräch zum Thema der Tagung. Hier gehe ich nur auf das breit gefächerte Spektrum der Teilnehmer ein: Pastor Steffen Beck eröffnete die Runde – ein Vertreter
der Freikirchen (der evangelischen Allianz in Karlsruhe). Kurt Schatz ist evangelischer Schuldekan, Emina Corbo-Mesic Lehrbeauftragte für die Ausbildung islamischer Lehrer/innen. Von Dr. Michael
Schmidt-Salomon, dem Vertreter der humanistischen Union und selbst ernanntem „advocatus diaboli“ der Runde, sei doch ein Satz zitiert: Er wollte die Frage der Tagung abändern in: „Wie viel
Christentum verträgt das Land?“. Ihm folgte Oberkirchenrat Werner Baur.
OKR Baur sprach, im letzten Beitrag vor dem Abendessen, über die Auseinandersetzung um den baden-württembergischen Bildungsplan und die Wortmeldung der Kirchen dazu. Er erteilte dem Plan die Note
„insgesamt gut“. Die Auseinandersetzung um die Forderung nach Akzeptanz sexueller Vielfalt habe überzogene Aufmerksamkeit gefunden; er sprach von einem „medialen Hype“. Wichtiger schien ihm eine
vorsichtige Distanzierung von dem hoch individualistischen, konstruktivistischen Bildungsverständnis des Plans. Nicht nur Umgang mit Heterogenität sei wichtig, sondern auch Förden von
Sozialität.
Nach dem Abendessen sprach Ministerialrat Schüly über das Modellprojekt islamischer Religionsunterricht, das er für das Kultusministerium begleitet und das ihm zu einem Herzensanliegen geworden ist.
Das Projekt unterscheidet sich von einem regulären RU dadurch, dass es keinen Ansprechpartner des Ministeriums im staatskirchenrechtlichen Sinn gibt. Der Lehrplan ist deswegen von Lehrer/innen und
Vertretern der Universität erarbeitet worden, ohne Mitwirkung der Vereine der Religionsgemeinschaften. Als Unterrichtende werden nur Personen mit einer Ausbildung als Lehrer (auch nur eines anderen
Fachs) zugelassen; Ausbildungsmöglichkeiten zum islamischen Religionslehrer gibt es in Ludwigsburg, Karlsruhe und Weingarten. Damit ein solcher Unterricht eingeführt werden kann, müssen
Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz und Schulträger zustimmen. Jetzt nehmen an dem Projekt Schulen aller Schultypen teil (auch drei Gymnasien); das Projekt ist zum zweiten Mal bis 2018 verlängert
worden. In diesem Schuljahr werden an knapp 70 Schulen durch über 60 Lehrerinnen (und wenige Lehrer) knapp 4000 Schüler/innen unterrichtet. – Interessant war auch, dass von sehr positiven Reaktionen
der Beteiligten berichtet werden konnte: Die Eltern sind sehr dankbar für das Angebot, sie fühlen sich dadurch gewürdigt und entwickeln einen neuen Bezug zur Schule (Teilnahme an Schulfesten,
Klassenfahrten usw.). Auch die Sprachkompetenz der Schüler/innen habe sich verbessert. – Dr. Abdelmalek Hibaoui, Mitarbeiter am Zentrum für islamische Theologie an der Universität Tübingen,
bestätigte und ergänzte diese Ausführungen in einem Kommentar.
Am Samstag ging’s nach einem Morgenimpuls von Kurt Schatz in der fast zu gut gefüllten Kapelle der Akademie weiter mit einer „Stimme aus der Wirtschaft“: Günter Veit, Chef eines mittelständischen
Unternehmens (400 Mitarbeiter, Präsenz u. a. in Indien, Bangla Desh, Indonesien und China – also erfahren im Umgang mit Mitarbeitern anderer Religion), überzeugter Christ, unterstützt die bekannte
These des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Ernst-Wolfgang Böckenförde: Religion ist Voraussetzung für Werte, die eine Gesellschaft ohne sie nicht schaffen kann. „Warum ist Christentum
gut für die Wirtschaft?“, diese Frage lässt sich für ihn deshalb einfach beantworten: Wenn das Verhältnis der Teilnehmer am Wirtschaftsprozess von Vertrauen geprägt ist, weil man Grundüberzeugungen
und Werte wie z. B. Ehrlichkeit teilt, gewinnt dieser Prozess an Geschwindigkeit, und die Kosten dafür gehen herunter. Sein Beispiel: die Kosten für die Flugsicherheit an den Flughäfen seit dem
Akutwerden der Gefahr von
Terroranschlägen. – Von daher ist Veits Klage über die Entchristlichung der Gesellschaft auch aus ökonomischer Perspektive verständlich.
Nach dem Kaffee referierte Dr. Peter Schreiner über die vielfältige Landschaft der Religionsunterrichte in den Staaten Europas. Nur in sehr wenigen Ländern (Albanien, Frankreich, Mazedonien,
Montenegro, einigen Schweizer Kantonen und in Slowenien) gibt es gar keinen RU; sonst kann man die Erscheinungen in drei Grundformen einteilen: konfessioneller RU, von den Religionsgemeinschaften
verantwortet, Wahlfach oder Wahlpflichtfach – in Kooperation von Staat und Kirche erteilter RU, der nicht mehr unbedingt konfessionell sein muss – vom Staat verantwortete, nicht-konfessionelle
Religionskunde als Pflichtfach. Der Vortrag wurde immer wieder von Anfragen unterbrochen; so erhielten wir in gut anderthalb Stunden jede Menge spannender Informationen.
Nach dem Mittagessen informierte uns Peter Scheiger, der Schulleiter des St. Meinrad Gymnasiums in Rottenburg, über den Marchtaler Plan. Freundlicherweise sprang er für den erkrankten Harald Häupler,
Stiftungsdirektor der Stiftung kath. Freie Schulen der Diözese Rottenburg-Stuttgart, ein.
Den Abschluss bildete eine Gruppenarbeit, deren Ergebnisse gemeinsam besprochen wurden. Vor allem das „Fenstermodell“ der Heidelberger Religionspädagogin Katja Boehme fand so großes Interesse, dass
man ein wenig über das vorgesehene Ende von 16:30 beisammen blieb. Ihr Vorschlag läuft darauf hinaus, dass sich der konfessionelle Unterricht auf 75% des Jahres beschränkt. In den restlichen 25%
sollen alle Gruppen zusammenkommen und einander Ergebnisse des Unterrichts vorher vorstellen. Es wurden auch weniger aufwändige Formen der Zusammenarbeit (vorübergehender Lehrertausch, gemeinsame
Vorbereitung interreligiöser Feiern …) besprochen.
Wer sich näher interessiert, kann die Podiumsdiskussion im Internet anschauen: www.youtube.com/watch?v=CO-NmLZXFBg. - Es gibt
auch ein Interview von Heinz-Hermann Peitz mit Michael Schmidt-Salomon, das am Rand der Tagung entstanden ist: www.forum-grenzfragen.de/schmidt-salomon-als-dawkins-for-kids-ein-interview-mit-klarstellungen/
Stefan Meißner hat im Anschluss an die Tagung vier Anforderungen formuliert, mit denen sich der Arbeitskreis der Religionslehrerverbände in Baden-Württemberg in der nächsten Zeit beschäftigen
will:
1. Guter Religionsunterricht braucht überzeugende Religionslehrerpersönlichkeiten. Wie erfolgt die Personalauswahl, und sind die Arbeitsbedingungen im Beruf so, dass Religionslehrer mit
Ausdrucksstärke diese durchhalten können? Der Arbeitskreis der Religionslehrerverbände wird auf seiner Tagung im April die Bearbeitung dieses Themas weiter ausgestalten.
2. Zeitgemäßer Religionsunterricht braucht interreligiöses Begegnungslernen in der Fächergruppe Religion-Ethik. Der Arbeitskreis der Religionslehrerbände wird nach der Klärung des Formates das
Gespräch mit der INTERKO/ den Landeskirchen im Blick auf eine feste Verankerung des interreligiösen Begegnungslernens an den Schulen suchen.
3. Bildungsbegriff, Menschen- und Weltverständnis im neuen Bildungsplan. Der Arbeitskreis der Religionslehrerverbände wird (voraussichtlich zusammen mit den großen Lehrerverbänden) für einen Ort
sorgen, an dem Interessierte über Gestalt, Einführung und Umsetzung der neuen Bildungspläne im Gespräch bleiben können.
4. Modellprojekt Islamischer Religionsunterricht. Der Arbeitskreis der Religionslehrerverbände wird (zusammen mit der Staatlichen Schulverwaltung) für einen Ort sorgen, an dem Interessierte über
Gestaltung, Einführung und Umsetzung im Gespräch bleiben können. Ein erster Termin ist im Oktober/November 2016 vorgesehen.
zurück zum Anfang
Vom 11.-13. April 2013 fand im Tagungszentrum Stuttgart-Hohenheim die Tagung „Digitale Welten als Lernanlässe für Religionsunterricht und Schule“ statt. Veranstalterin
war die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der Religionslehrerverbände in Baden-Württemberg (AK).
Die hervorragend besetzte Tagung bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Chance, sich über neue Entwicklungen in den digitalen Welten zu informieren, sich auszutauschen und in Workshops selbst
einen Einblick zu bekommen.
Der erste Tag stand unter dem Thema: „Kinder und Jugendliche in digitalen Welten“. Zunächst wurde das Unterrichtsfach „Mensch und Medien“ vorgestellt, das in der
Evangelischen Schule am Firstwald in Mössingen unterrichtet wird. „Mensch und Medien“ ist dort Kernfach (alternativ zu NWT) und wird ab Klasse 7 dreistündig unterrichtet. Ziel ist es, die
„Schülerpersönlichkeit so zu stärken, dass daraus eine intelligente Nutzung der Medien zum Wohle des Menschen und in Verantwortung für unsere Welt wahrgenokmmen werden kann“, so der Referent Axel
Wirsam, einer der MuM-Lehrer am Firstwald Gymnasium. Die Idee eines eigenständigen Medienunterrichts wurde von den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern positiv aufgenommen, im neuen Bildungsplan
von 2015 wird dieses Fach jedoch nicht zu finden sein. Hier setzt die Bildungsplankommission auf die Implementierung der Medienkompetenzförderung in alle Fächer.
Anschließend stellte Niels Brüggen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am JFF-Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis (München), Ergebnisse einer Studie zur Identität der Jugendlichen in
digitalen Welten vor. Unsere SuS sind in den digitalen Welten zuhause und beziehen ihre Identität auch aus dieser vermeintlich virtuellen Welt, die für die Heranwachsenden allerdings ganz real zu
sein scheint.
Als letzter Referent des ersten Tages präsentierte Joachim Rieß den Einsatz von Whiteboards im Religionsunterricht. Während viele der Tagungsteilnehmer hier eine Werbeveranstaltung der Firma SMART
Technologies erwarteten, bot Rieß einen kurzweiligen Überblick über die Möglichkeiten, neue Medien und das Web 2.0 in den Schulalltag zu integrieren.
Der zweite Tag bot das Thema „Virtuelle Welten als Lernanlässe für den Religionsunterricht“. In das Thema führte Professor Dr. Bernd Trocholepczy ein, der gemeinsam mit
seinem Mitarbeiter Jürgen Pelzer die Verbindung von Theologie und virtueller Kommunikation hervorhob und Chancen und Gefahren der virtuellen Kommunikation und des Web 2.0 darstellte. Als
Religionslehrerinnen und Religionslehrer, so die Kernbotschaft seines Vortrages, haben wir den Auftrag, die neuen Medien als Mittel der Verkündigung zu nutzen: Soziale Netzwerke seien „Portale der
Wahrheit und des Glaubens – neue Räume der Evangelisierung“ (Benedikt XVI.).
Wolfgang Schneider, Verwaltungsreferent in der Abteilung Schule und Bildung am Regierungspräsidium Tübingen, klärte anschließend über die rechtliche Situation auf. Neben Fragen zu Urheberrecht und
Datenschutz thematisierte er auch den Einsatz von Facebook im Unterricht: Die Kommunikaton via Facebook (und andere Seiten) ist nach Ansicht der Landesregierung generell im schulischen Kontext nicht
erlaubt, da die Server im Ausland liegen und der Zugriff Dritter ohne weiteres möglich sei.
In den nachmittäglichen Workshops informierten sich die Tagungsteilnehmer, deren Altersdurchschnitt überraschend bei Mitte/Ende 40 lag, über Audio- und Videoproduktion, die Arbeit mit Weblogs
(Blogs), Webquests, Soziale Netzwerke, das Phänomen Facebook und auch Cyber-Bulling. Zum Ausklang des Tages spielte das Lehrerkabarett „Die Lehrer“ auf und setzte in seinem äußerst kurzweiligen
Programm manch einem Kollegen den Spiegel vor.
Den letzten Tagungstag leitete René Scheppler ein. Der Lehrer für Gesellschaftslehre und Deutsch an der Helene-Langer-Schule in Wiesbaden praktiziert seit Beginn seiner
Schulkarriere die enge Verzahnung von Web 2.0, digitalen Medien und Schule, bloggt darüber und ist mittlerweile ein viel gebuchter Referent zu diesem Themenfeld. Scheppler appellierte daran, die
Schüler „mit ins Boot zu holen“ und von den Lernern zu lernen. SuS und Lehrkräfte könnten sich gegenseitig beim Umgang mit digitalen Medien unterstützen. Gerade reformpädagogische und integrative
Lernansätze könnten durch das Web 2.0 transportiert und Kreativität gefördert werden. Dadurch ergebe sich auch eine neue Lehrerrolle, die Lehrkraft z.B. als „guide on your side“. René Scheppler
beruhigte auch aber die anwesenden Kolleginnen und Kollegen: Der Einsatz der digitalen Medien erfolge auch in seinem Unterricht nur dort, wo er sinnvoll sei. Genau so gebe es auch in seinem
Unterricht Lernsituationen, die als „klassisch“ bezeichnet werden könnten.
Die abschließende Diskussionsrunde, an der Vertreter aus dem Kultusministerium, den Schulabteilungen der Kirchen, aus dem Landesmedienzentrum Karlsruhe, dem Landeselternbeirat sowie dem
Landesschülerbeirat teilnahmen, informierte über den aktuellen Stand der Bildungsplanarbeit, Forderungen der Elternschaft und die Interessen der SuS. Konsens herrschte bei der Forderung, die Medien-
und Informationskompetenz der SuS sowie der LuL zu fördern und dieses Vorhaben auch in den neuen Bildungsplan verstärkt einzuarbeiten.
Mit einem abschließenden Gottesdienst endete die spannende und zukunftsgerichtete Tagung in Hohenheim. Als Multiplikatoren und vielleicht auch digitale Propheten kehrten die Tagungsteilnehmerinnen
und -teilnehmer an ihre Heimatschulen zurück.
Valentin Schneider
Gespräch des AK mit dem
bildungspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Volker Schebesta am 16.10.2009
(Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
als Gast: Volker
Schebesta
Nach Begrüßung des Gastes durch Andreas Stonis und einer
Vorstellungsrunde erläutert A. Stonis einführend die Aufgabe der Religionslehrerverbände: u.a. Verankerung des Faches in der Schule und Engagement der ReligionslehrerInnen im
Schulleben.
Herr Schebesta stellt sich vor: 38 Jahre alt, verheiratet, 3 Töchter
(3-8 Jahre alt). Studium der Rechtswissenschaften, Parlamentarischer Berater der CDU-Landtagsfraktion für Wirtschaftspolitik, 1998-2001 persönlicher Referent von Minister Dr. Christoph Palmer, seit
2001 MdL, Vorsitz des AK Schule, Jugend und Sport der CDU-Landtagsfraktion, seit 2006 bildungspolitischer Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion.
Herr Schebesta legt Wert auf die Unterscheidung zwischen der
Wichtigkeit eines Themas für die CDU und der öffentlichen Diskussion über ein Thema. So seien etwa Bildungsplanreform oder Verpflichtung der Schulen zu Evaluation (§ 114 SchG), obwohl wichtige
Themen, wenig in der Öffentlichkeit präsent, während die Schulstrukturdebatte stärker in der Öffentlichkeit geführt werde und ihr so womöglich ein unverhältnismäßig hoher Stellenwert
zukomme.
Einige bildungspolitische Schwerpunkte, die aus Sicht der
CDU-Fraktion in den nächsten Jahren wichtig seien:
- Förderung von Kindern mit
Migrationshintergrund:
aus Verantwortung für die Kinder, aus sozialen und
integrationspolitischen Gründen und weil bei zunehmendem Fachkräftemangel Kinder mit Migrationshintergrund eine wichtige Bildungsreserve darstellen. Daher müssten Strukturen geschaffen werden, um
„Elternhausdefizite“ auszugleichen.
- Ausbau der Sprachförderung im
Elementarbereich.
- Senkung des Anteils an Schulabbrechern/Abgängern ohne Abschluss von
derzeit ca. 6-7%.
- Aufrechterhaltung der
Unterrichtsversorgung.
- Senkung des Klassenteilers: Ziel sei 28 in der kommenden
Legislaturperiode. Mehr Schnelleres Tempo sei angesichts fehlenden Personals nicht erreichbar. Angesprochen darauf, dass es ja bei der Lehrereinstellung neben der Quantität v.a. auch auf die Qualität
ankomme, konzediert Herr Schebesta, bei der Lehrereinstellung bestehe eine Begrenzung der Qualität, die mit dem – etwa im Vergleich zu Finnland – geringeren Ansehen des Lehrerberufs hierzulande
zusammenhänge.
- Es sei davon auszugehen, dass die mit der Qualitätsoffensive
Bildung gesetzten Maßstäbe (z.B. Bildungsregionen, Leitungszeiten der SchulleiterInnen, Senkung der Klassenteiler, Gewinnung von Mangelfachlehrkräften) auf Dauer
gelten.
- Thema
Schulstruktur:
Die Einführung der Neuen Werkrealschule (WRS) biete die Möglichkeit,
den Mittleren Bildungsabschluss näher an solche Kinder bzw. Jugendliche und deren Elternhäuser heranzurücken, in deren Horizont dieser Abschluss bislang nicht vorkam. Wenn es im Zuge der Umsetzung
des Konzepts der WRS zur Schließung kleinerer HS insbesondere im ländlichen Raum komme, so hänge dies v.a. auch mit dem gleichzeitig sich verschärfenden demographischen Wandel zusammen und dürfe
nicht etwa als Ausdruck geringerer Wertschätzung des ländlichen Raumes ausgelegt werden. Gesamtschulen würden keine besseren Ergebnisse hervorbringen als das gegliederte Schulwesen. Schulstrukturen
aus anderen, etwa bei PISA erfolgreicheren, Ländern als eine Art Allheilmittel zu übernehmen, hieße, es sich zu leicht machen. Für die Aufrechterhaltung des gegliederten Schulwesens spreche, dass in
Baden-Württemberg der (wie Schebesta zugibt: gelegentlich schwer zu vermittelnde) Grundsatz „Kein Abschluss ohne Anschluss“ durch Übergangsregelungen umgesetzt sei. Es sei zu einfach, Strukturen aus
anderen Ländern als Allheilmittel zu übernehmen.
- In Bezug auf die gestiegene Bedeutung einer individuelleren
Begleitung von Kindern und Jugendlichen sieht Herr Schebesta – anders als zumindest ein Teil der Mitglieder des AK – keinen Bruch zwischen den Bildungsplänen (insbesondere deren ersten Teilen) und
dem Handeln der Schulverwaltung.
- Als Inklusion von Kindern/Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf
will die CDU – entsprechend der Politik des Landes – Möglichkeiten der Beschulung solcher Kinder/Jugendlichen auch in der Regelschule ausbauen. Im Gespräch zwischen Eltern, Schulämtern und Schulen
sollen Angebote gemacht werden, dass Eltern sich für den geeignetsten Weg entscheiden können.
Selbst aus der katholischen Jugendarbeit kommend, erwartet Herr
Schebesta von gutem RU, dass darin eine angemessene Auseinandersetzung über Glaubensfragen stattfindet.
Eine akute Gefährdung des konfessionell gebundenen RU sieht Herr
Schebesta derzeit nicht, wenn er auch zu bedenken gibt, dass eine breite öffentliche Debatte über den Status des RU durchaus zu für den RU ungünstigen Mehrheiten (bei der Bevölkerung ebenso wie im
Landtag) führen könnte.
Eine solche Debatte könnte sich beispielsweise dann entzünden, wenn
etwa – von irgendeiner Seite – an den derzeitigen Regelungen in Bezug auf das Fach Ethik gerüttelt werde.
Es folgt ein Meinungsaustausch über das Verhältnis von
Religionsunterricht und Ethik. Die Mitglieder des AK verdeutlichen ihren Standpunkt, dass Ethik Ersatzfach bleiben solle.
Zum Hintergrund: Ethik wird flächendeckend erst ab Klasse 7 angeboten
und hat den Status eines „Ersatzfaches“, zu dessen Besuch nur diejenigen SchülerInnen verpflichtet sind, die nicht am RU als ordentlichem Lehrfach
teilnehmen.
Den schulorganisatorischen Problemen, die sich aus der Abmeldung von
bis zu 15% eines Jahrgangs (verschärft im G8) vom RU ergeben, mit der Forderung nach einer Ausdehnung von Ethik als Ersatzfach bereits ab Klasse 5 oder gar ab Klasse 1 zu begegnen, ist nach Ansicht
von Herrn Schebesta in mehrfacher Hinsicht problematisch:
- Flächendeckender Ethikunterricht ab Klasse 5 oder gar Klasse 1
würde enorme finanzielle Mehrbelastung für das Land mit sich bringen.
- Die Forderung nach früherem Ethikunterricht könnte eine
Gegenforderung „Ethik als Wahlpflichtfach“ auslösen (was gegenüber dem Status „Ersatzfach“ eine Aufwertung des Faches Ethik bedeuten
würde).
- Die Forderung nach früherem Ethikunterricht könnte wiederum die
Forderung nach einem verpflichtenden Fach „Religionskunde“ auf den Plan rufen zu Lasten des RU, der sich dann in der Konsequenz als freiwilliges Angebot außerhalb des Pflichtstundenplans irgendwann
am Nachmittag wiederfinden könnte.
Die Mitglieder des AK bringen zum Ausdruck, dass sie sich eine
verbesserte Ethiklehrer-Ausbildung wünschen (Studiengang an PHs, keine aufgeweichten Leistungskriterien).
Seitens des AK wird darauf hingewiesen, dass durch die Herausnahme
der Ein-Drittel-Regelung (nach der mindestens ein Drittel des Deputats von Religionslehrkräften im Landesdienst, die zugleich ein zweites, drittes etc. Fach unterrichten, Religion sein müsse) aus dem
Organisationserlass eine verschärfte Unterversorgung mit RU entstanden sei, die nur durch den verstärkten Einsatz von ReligionslehrerInnen im kirchlichen Dienst kompensiert werden konnte. Herr
Schebesta sieht nach 2002 „in der zeitlichen Folge keine Abnahme des Anteils an erteilten Stunden“ in Religion.
Zum islamischen Religionsunterricht liegen laut Schebesta gute
Erfahrungen vor. Er stelle einen Beitrag zu gegenseitigem Interesse und Austausch zwischen den unterschiedlichen Kulturen dar. Muslime können so die Erfahrung machen, dass religiöse Werte und
Religiosität einen Stellenwert in unserer Gesellschaft hätten.
Aus Perspektive der Beruflichen Schulen wird die Forderung
formuliert, dass die Auszubildenden in den Handwerksberufen in puncto Ausbildungsbegleitende Hilfen (ABH) mit den Azubis in den Industrieberufen gleichgestellt werden
müssten.
Hintergrund: Die von der Arbeitsagentur finanzierten Hilfen gibt es
für BerufsschülerInnen ab dem 1. Lehrjahr, nicht jedoch für SchülerInnen der 1-jährigen Berufsfachschule (1BF), die aber häufig das 1. Lehrjahr ersetzt, was einer Schlechterstellung der SchülerInnen
gleichkommt, die das erste Lehrjahr faktisch in einer 1BF absolvieren.
Die Chancen, die Bildungsregionen bieten, werden von Herrn Schebesta
positiv beurteilt: Schulen brauchen die Wirtschaft, die Wirtschaft umgekehrt braucht gute Schulen. Beide Seiten sollten sich öffnen, was im Rahmen von Bildungsregionen deutlich erleichtert
werde.
Andreas Stonis dankt Herrn Schebesta. Er drückt die Hoffnung des AK
aus, auch in ihm einen Verbündeten im Landtag für eine Verbesserung von Schule und religiöser Bildung zu haben.
(Auszug aus dem
Sitzungsprotokoll)
als Gäste: Herr Pascal Kober und Herr Harald Paulsen
Gesprächsleitung: Andreas Stonis...
Vorstellungsrunde:
Harald
Paulsen: bis 2007 Lehrer am Gymnasium (D,G,Gk), jetzt parlamentarischer Berater der FDP Landtagsfraktion für den Bereich Schule, Bildung
Pascal
Kober: Pfr z. A. (Berufsschulzentrum in Calw), Mitglied in der FDP, seit 7 Jahren im Landesvorstand; in Vertretung von Dietmar Kleinmann (ebenfalls Pfarrer) (MdL-FDP)
Impuls: Hr Paulsen -
Allgemeine Zielvorstellungen:
Diskussion zur Bildungspolitik
FDP-BW zur religiös-ethischen Bildung:
Dazu passend eine
Meldung von Radio Vatikan vom 24.01.10:
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober hat das deutsche Staatskirchenrecht verteidigt. „Weil ich nicht will, dass es weltanschauliche Totalität gibt, halte ich das deutsche Staatskirchenrecht für
die beste denkbare Lösung“, so Kober am Samstag in Berlin. In Deutschland gebe es keine Staatskirche. Dies bedeute auch, dass der Staat keine Kirche sein dürfe. „Was wäre gewesen, wenn es in der DDR
zwei Stunden Religionsunterricht pro Woche an den Schulen gegeben hätte?“, fragte Kober. Nach seine Ansicht hätte, die Diktatur des Staates dann so nicht funktioniert. Kober äußerte sich bei einer
Tagung der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung und der Humanistischen Union (HU).
Zuvor hatte der Verwaltungsjurist Johann-Albrecht Haupt, der Mitglied im Bundesvorstand der HU ist, scharfe Kritik am deutschen Staatskirchenrecht geübt. „In Deutschland ist die Trennung von Thron
und Altar keineswegs verwirklicht“, so der Jurist. Für die beiden großen Kirchen gebe es mindestens 38 Privilegien, die sie im Widerspruch zum Grundgesetz besäßen. Dazu zählten etwa ermäßigte
Notariatsgebühren, die Sitze der Kirchen in den Rundfunkräten oder theologische Fakultäten, die vom Staat finanziert würden.
Bei der Tagung kritisierte Kober die Humanistische Union. Er habe den Eindruck, dass die Motivation des Verbandes für ihre Arbeit auch daher komme, dass sie den Kirchen „bestimmte Dinge nicht gönnt“.
Eine Zusammenarbeit seiner Partei mit dem Verband könne er sich nur vorstellen, wenn sich der Verband rechtlich „etwas aufbaue“, aber nicht, wenn er dafür sorge, dass „anderen etwas weggekürzt
wird“.
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